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MPU
die MPU im ersten Anlauf
mit Garantie bestehen
www.europa-fahrerlaubnis.com

 


Verkehrszentralregister

Das Verkehrszentralregister hat seinen Standort beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg. Dort werden alle Daten bezüglich der Fahrerlaubnis und etwaiger Verstöße gespeichert. Solche Verstöße sind zum Beispiel: namentlich Entziehungen, Versagungen, Fahrverbote und Entscheidungen wegen Ordnungswidrigkeiten ab 40 Euro Bußgeld.

Außerdem werden seit dem 1. Januar 1999 nicht nur die Daten über Fahrerlaubnisse von Fahranfängern, sondern auch alle weiteren Daten über ausgestellte Führerscheine gesammelt. Kurzum, alle Daten, die mit dem Führerschein zu tun haben, werden dort festgehalten und archiviert.

Aus diesem Register kann man unentgeltlich Auskunft erhalten. Erforderlich ist hierfür aus Gründen der Datensicherheit ein ausreichender Identitätsnachweis. Folgende Nachweise reichen aus:

die amtliche Beglaubigung der Unterschrift,

 

die Ablichtung des Personalausweises

 

bei persönlicher Antragstellung der Personalausweis, der Pass oder der behördliche Dienstausweis.

 

Auch ein Rechtsanwalt kann Einsicht in die Daten eines Kraftfahrers bekommen; vorausgesetzt er besitzt die entsprechende Vollmacht des Betroffenen.

Führerschein im Ausland?

Immer mehr Kraftfahrer, denen der Führerschein entzogen und für die Wiedererlangung eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) angeordnet wurde, weichen einfach auf ein anderes europäisches Land aus. Denn nur in Deutschland gibt es die MPU. So kann man zum Beispiel in den Niederlanden einen Führerschein auch dann machen, wenn in Deutschland dafür eine bestandene MPU Vorraussetzung ist. Einzige Bedingung ist der Ablauf der Speerfrist in Deutschland. Die Kosten in den Niederlanden belaufen sich auf etwa 5000 Euro. Dies beinhaltet auch eine organisierte Meldeadresse für 185 Tage, ohne die keine Führerscheinprüfung vollzogen werden darf. Kontakt zu dieser Art der Führerscheinprüfung bekommt man meist übers Internet oder über Zeitungsanzeigen.

Bisher wurden diese EU-Führerscheine häufig bei Verkehrskontrollen von der deutschen Polizei entzogen mit der Begründung, dass die 185-Tage Meldeadresse nicht wirklich eingehalten wurde. Dies ist nach dem neuesten Urteil vom Europäischen Gerichtshof in Luxemburg nicht mehr möglich. Auch zur Stabilität des allgemeinen Vertrauens in der EU, muss ein einmal ausgestellter Führerschein akzeptiert werden, im Vertrauen darauf, dass die zuständige Behörde des entsprechenden Landes korrekt gearbeitet hat.

Nur bei Nichteinhaltung der Speerzeit, die beim Führerscheinentzug in Deutschland erteilt worden ist, darf der Führerschein einbehalten werden. Allgemein wird für die Zukunft ein steigender Führerscheintourismus in die benachbarten EU-Länder erwartet, um die hiesige Praxis der medizinisch-psychologischen Untersuchung zu umgehen.

Zweck eines MPU-Gutachtens ist:
Die Prognose der Verkehrsbewährung des Auftraggebers. Eine Prognose ist eine auf Fakten und Erfahrungswissen begründete Wahrscheinlichkeitsaussage über die Entwicklung des Verhaltens in der Zukunft. Die aktenkundigen Fakten sind im Verkehrszentralregister und in der Führerscheinakte dokumentiert. Können die Zweifel der Fahrerlaubnisbehörde durch die verkehrsmedizinischen und verkehrspsychologischen Befunde und Hinweise auf stabile Verhaltens- und Einstellungsänderungen ausgeräumt werden, ist die Prognose günstig.

Das MPU-Gutachten
bereitet Entscheidungen über die Entziehung und Neuerteilung der Fahrerlaubnis vor. Es ist eine gesetzlich vorgeschriebene Entscheidungshilfe für die Fahrerlaubnisbehörde. Vor einer rechtskräftigen Entscheidung über die Neuerteilung der Fahrerlaubnis muss die zuständige Fahrerlaubnisbehörde prüfen, ob ein Gutachten widerspruchsfrei und nachvollziehbar ist.

Wer seine Fahrerlaubnis verloren hat
hat, muss nach deutscher Rechtslage durch ein MPU-Gutachten nachweisen, dass er geeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen ist, dass nach Ansicht der beiden Gutachter - Verkehrspsychologe und Verkehrsmediziner - die ursächlichen Probleme nicht mehr bestehen. Wenn die Fahrerlaubnis zum ersten Mal entzogen wurde, kann die Fahrerlaubnisbehörde gegebenenfalls auf die Anordnung einer MPU verzichten.

 

MPU Garantie
Wir zeigen Ihnen den Weg, der Sie in kurzer Zeit wieder Mobil macht. Wir sprechen tatsächlich von einer garantierten positiven MPU. Wir haben diese Möglichkeiten und bieten Ihnen diese an. Wir sind in ganz Deutschland tätig. Kontaktieren Sie uns und vereinbaren Sie ein Termin. Die Einzelheiten zum Ablauf lassen sich in einem persönlichen Gespräch klären.

Mit unserem so genannten MPU Garantie Verfahren, mit wenig zeitlichem Aufwand erzielen Sie mit uns das für Sie optimale Ergebnis. Ein positives MPU Gutachten! Um es vorwegzunehmen das Honorar für diese Leistung liegt bei 3500,-Euro

Wir haben nur einen kleinen Kundenkreis und dies ist nicht mit einer Massenabfertigung zu vergleichen. Wir besuchen Sie in Ihrem Lebensumfeld, lernen Sie kennen, können uns somit einen recht guten Eindruck von Ihnen, Ihrem Umfeld und Ihrer Problematik machen. Wir verfügen über die Kontakte, die es uns ermöglichen, Sie außerhalb der "Fließbandabfertigung" bevorzugt unterzubringen.

Das vereinbarte Honorar wird von Ihnen auf ein Treuhandkonto bei einem Rechtsanwalt eingezahlt und durch Sie erst bei Vertragserfüllung freigegeben. Durch diese Handhabung sichern sich beide Vertragspartner ab und Sie haben die Gewissheit dass wir ein positives MPU Gutachten für Sie erzielen müssen.

Ist das Honorar auf dem Treuhandkonto eingezahlt, werden wir für Sie tätig. Das schließt den gesamten administrativen Bereich ein, auch die Kontaktaufnahme mit Ihrer zuständigen Führerscheinstelle, damit wir Ihre Führerschein-Akte erhalten. In wenigen Wochen absolvieren Sie nun Ihre positive MPU.

Persönliche Terminvereinbarung: Da wir unsere Kunden ausnahmslos vor Ort besuchen, bitten wir Sie vorab unser Kontaktformular vollständig und wahrheitsgemäß auszufüllen. Sie erhalten binnen 24 Stunden von uns eine Antwort.

Sie erhalten tatsächlich ein echtes Gutachten von einer zugelassenen Untersuchungsstelle. Sie absolvieren wirklich die MPU. Alles andere wäre Betrug. Ihre Führerscheinstelle sendet Ihre Akte an eine amtlich anerkannte Begutachtungsstelle für Fahreignung, sprich BfF.

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